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Vergabekriterien für unsere Wohnungen

Wohnen Kirchring 9

Vergabekriterien für die barrierefreien Appartements für Menschen mit Behinderung

Der Verein Open Dören e.V. erhält für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in Form von eigenständigen Wohneinheiten zur Größe von 35,39 qm bis 73,20 qm Zuwendungen des Landes Niedersachsen in der Maßnahme Basisdienstleistungen nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE).

Für die Vergabe der Mittel gelten besondere Nebenbestimmungen. Nach den Grundsätzen eines offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens werden die Wohnungen nach einem qualifizierten Punktesystem entsprechenden der folgenden Richtlinien vergeben. Bei der Auswahl unter den Erstmieter:innen hat derjenige Bewerber mit der höchsten Punktzahl den Vorrang.

Bei Punktegleichstand entscheidet das Los über die Zuteilung der Wohnung. Für die Belegung der rollstuhlgerechten Wohnungen gilt: Personen, die dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen sind, erhalten 2 Zusatzpunkte in der Bewertung.

Personenkreis

Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, Ehepaare, Lebenspartnerschaften sowie nicht eheliche Lebensgemeinschaften. Das Vorliegen eines Pflegegrades (mind. 1 höchstens 4, Nachweis erforderlich) ist erforderlich. Zudem muss ein Anspruch auf Eingliederungshilfe bestehen.

Besteht der Antragsteller aus mehr als einer Person, so muss mindestens eine Person über einen entsprechenden Pflegegrad / Anspruch auf Eingliederungshilfe verfügen.

Antragsbewertung

Für die Auswahl aus mehreren berechtigten Antragsteller:innen sind die nachfolgend genannten Auswahlkriterien anzuwenden und zu gewichten.

Besteht der Antragsteller aus mehr als einer Person, werden die persönlichen Punkte beider Bewerber addiert.

Barrierefreie Appartements im Alter

Der Verein Open Dören e.V. erhält für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in Form von eigenständigen Wohneinheiten zur Größe von 45,94 qm bis 82,91 qm Zuwendungen des Landes Niedersachsen in der Maßnahme Basisdienstleistungen nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE).
Für die Vergabe der Mittel gelten besondere Nebenbestimmungen. Nach den Grundsätzen eines offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens werden die Wohnungen nach einem qualifizierten Punktesystem entsprechenden der folgenden Richtlinien vergeben. Bei der Auswahl unter den Erstmieter:innen hat derjenige Bewerber mit der höchsten Punktzahl den Vorrang.

Bei Punktegleichstand entscheidet das Los über die Zuteilung der Wohnung. Für die Belegung der rollstuhlgerechten Wohnungen gilt: Personen, die dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen sind, erhalten 2 Zusatzpunkte in der Bewertung.

Personenkreis

Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, Ehepaare, Lebenspartnerschaften sowie nicht eheliche Lebensgemeinschaften. Das Vorliegen eines Pflegegrades (mind. 1 höchstens 4, Nachweis erforderlich) ist erforderlich.

Besteht der Antragsteller aus mehr als einer Person, so muss mindestens eine Person über einen entsprechenden Pflegegrad verfügen.

Antragsbewertung

Für die Auswahl aus mehreren berechtigten Antragsteller:innen sind die nachfolgend genannten Auswahlkriterien anzuwenden und zu gewichten.

Besteht der Antragsteller aus mehr als einer Person, werden die persönlichen Punkte beider Bewerber addiert.

Zusammensitzen im Garten auf der Terrasse
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