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Bekanntmachung

Barrierefreies Leben und Wohnen im Alter

Der Verein Open Dören e.V. erhält für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in Form von eigenständigen Wohneinheiten zur Größe von 45,94 qm bis 82,91 qm Zuwendungen des Landes Niedersachsen in der Maßnahme Basisdienstleistungen nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE).

Für die Vergabe der Mittel gelten besondere Nebenbestimmungen. Nach den Grundsätzen eines offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens werden die Wohnungen nach einem qualifizierten Punktesystem entsprechenden der folgenden Richtlinien vergeben. Bei der Auswahl unter den Erstmieter:innen hat derjenige Bewerber mit der höchsten Punktzahl den Vorrang.

Bei Punktegleichstand entscheidet das Los über die Zuteilung der Wohnung. Für die Belegung der rollstuhlgerechten Wohnungen gilt: Personen, die dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen sind, erhalten 2 Zusatzpunkte in der Bewertung.

Personenkreis

Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, Ehepaare, Lebenspartnerschaften sowie nicht eheliche Lebensgemeinschaften. Das Vorliegen eines Pflegegrades (mind. 1 höchstens 4, Nachweis erforderlich) ist erforderlich.

Besteht der Antragsteller aus mehr als einer Person, so muss mindestens eine Person über einen entsprechenden Pflegegrad verfügen.

Antragsbewertung

Für die Auswahl aus mehreren berechtigten Antragsteller:innen sind die nachfolgend genannten Auswahlkriterien anzuwenden und zu gewichten.

Besteht der Antragsteller aus mehr als einer Person, werden die persönlichen Punkte beider Bewerber addiert.

Bekanntmachung

Selbstbestimmtes, barrierefreies Leben und Wohnen mit Beeinträchtigung

Der Verein Open Dören e.V. erhält für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in Form von eigenständigen Wohneinheiten zur Größe von 35,39 qm bis 73,20 qm Zuwendungen des Landes Niedersachsen in der Maßnahme Basisdienstleistungen nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE).

Für die Vergabe der Mittel gelten besondere Nebenbestimmungen. Nach den Grundsätzen eines offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens werden die Wohnungen nach einem qualifizierten Punktesystem entsprechenden der folgenden Richtlinien vergeben. Bei der Auswahl unter den Erstmieter:innen hat derjenige Bewerber mit der höchsten Punktzahl den Vorrang.

Bei Punktegleichstand entscheidet das Los über die Zuteilung der Wohnung. Für die Belegung der rollstuhlgerechten Wohnungen gilt: Personen, die dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen sind, erhalten 2 Zusatzpunkte in der Bewertung.

Personenkreis

antragsberechtigt sind Einzelpersonen, Ehepaare, Lebenspartnerschaften sowie nicht eheliche Lebensgemeinschaften. Das Vorliegen eines Pflegegrades (mind. 1 höchstens 4, Nachweis erforderlich) ist erforderlich. Zudem muss ein Anspruch auf Eingliederungshilfe bestehen.

Besteht der Antragsteller aus mehr als einer Person, so muss mindestens eine Person über einen entsprechenden Pflegegrad/Anspruch auf Eingliederungshilfe verfügen.

Antragsbewertung

Für die Auswahl aus mehreren berechtigten Antragsteller:innen sind die nachfolgend genannten Auswahlkriterien anzuwenden und zu gewichten.

Besteht der Antragsteller aus mehr als einer Person, werden die persönlichen Punkte beider Bewerber addiert.

Örtliche Gesichtspunkte

10 Punkte | Bewerber:innen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung ihren Hauptwohnsitz seit mindestens 20 Jahren in der Gemeinde Bunde gemeldet haben

8 Punkte | Bewerber:innen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung ihren Hauptwohnsitz seit mindestens 5 Jahren in der Gemeinde Bunde gemeldet haben

6 Punkte | Bewerber:innen außerhalb der Gemeinde Bunde, die ihren Hauptwohnsitz in der Vergangenheit mind. 20 Jahre in der Gemeinde Bunde gemeldet hatten

4 Punkte | Bewerber:innen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung ihren Hauptwohnsitz
a) weniger als fünf Jahre in der Gemeinde Bunde oder
b) im sonstigen Rheiderland haben

3 Punkte | Bewerber:innen, außerhalb der Gemeinde Bunde, die Angehörige 1. und 2. Verwandtschaftsgrades in der Gemeinde Bunde haben

1 Punkt | Bewerber:innen außerhalb des Rheiderlands

Persönliche Gesichtspunkte

4 Punkte | Bewerber:innen, die über einen Pflegegrad 4 verfügen

3 Punkte | Bewerber:innen, die über einen Pflegegrad 3 verfügen

2 Punkte | Bewerber:innen, die über einen Pflegegrad 2 verfügen

1 Punkte | Bewerber:innen, die über einen Pflegegrad 1 verfügen

Antragsfrist

Anträge auf Wohnungsbewerbung und weitere Informationen zu den Wohneinheiten sind während der Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des Open Dören e.V. (Kirchring 15, 26831 Bunde) zu erhalten. Die Frist endet am 15.02.2024.

Kontakt

Tel.: 04953 – 708 138-0
Fax: 04953 – 708 138-50
E-Mail: info@open-doeren.de

Anschrift

Kirchring 13 F
26831 Bunde

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